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Dienstag, 31. August 2010

Transglutaminase: Lücke in der Kennzeichnungspflicht

Einem Bericht des ZDF-Magazins WISO zufolge, besteht für das Enzym Transglutaminase in Deutschland keine Kennzeichnungspflicht. Das ist auch aus Sicht des kompottsurfers insofern problematisch, als das mit Transglutaminase Fleischstücke zusammengesetzt und zum Beispiel als einheitliche Stücke verkauft werden können, was der Verbrauchertäuschung Tür und Tor öffnet. Ich sehe aber hier nicht Spitzenköche in der Problemzone, die mit Transglutaminase und hochwertigen Grundprodukten neuartige Kreationen schaffen, sondern eine Fleischindustrie, die in einem extrem preisorientierten deutschen Endverbrauchermarkt versucht sein könnte, mit Transglutaminase eine Resteverwertung zu betreiben, die zusammengesetzte Reste als gewachsenes Muskelfleisch an den Verbraucher bringt. Nichts gegen Resteverwertung, vor allem beim Fleisch, aber gekennzeichnet muss es schon sein.

Hier geht’s zum WISO-Bericht.

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Eine Antwort zu “Transglutaminase: Lücke in der Kennzeichnungspflicht”

  1. Frau Kampi sagt:

    Hab das heute auch im Fernsehen gesehn. Hab gedacht, ich als Hobbyköchin seh doch sowas. Aber als die dann die Fleischstücke gezeigt haben, war ich mir da nicht mehr so sicher. Ich hab aber zu meinem Fleischer Vertrauen und überleg mir jetzt noch mehr, wo überhaupt ich Fleisch kaufe. Mit der Gastronomie hab ich da weniger Probleme, da wir, wenn wir überhaupt essen gehen, nur zu Köchen unseres Vertrauens gehen. Aber ich find das trotzdem äußerst bedenklich, vor allem für Verbraucher, die nicht ganz so sorgsam umgehen.
    Ich halte es für angebracht, das man sich auf solchen Plattformen gegenseitig informiert, da seitens des Gesetzgebers ja nicht allzuviel Verbraucherschutz auch in Zukunft zu erwarten ist.

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