Genau 500 Jahre ist es her, dass im Herzogtum Bayern folgender Erlass erging: Wir wollen auch sonderlichen, das fĂŒran allenthalben in unnsern Steten, MĂ€rckten und auf dem Lannde, zu kainem Pier merer StĂŒckh, dann allain Gersten, Hopffen unnd Wasser, genommen und gepraucht sollen werden.
Seither gilt 1516 als Geburtsjahr des Reinheitsgebotes fĂŒr deutsches Bier. Laut Wikipedia soll es schon zu frĂŒheren Zeiten Brauordnungen fĂŒr Bier gegeben haben, aber das wĂŒrde jetzt zu weit fĂŒhren. Warum der kompottsurfer das Thema jetzt aufgreift, hat einen unerfreulichen Grund. Zum zweiten Mal innerhalb von nur wenigen Monaten öffneten wir hier im Hause eine BĂŒgelflasche Pils, die statt angenehm herb duftendem Hopfenaroma eine unangenehme Aschenbechernote offenbarte.
Nach RĂŒcksprache mit der Brauerei ist das undelikate Delikt von Verbrauchern verursacht, die BĂŒgelflaschen als Aschenbecher missbrauchen. Gerade in der Grill- und Freiluftsaison, wo so mancher Flascheninhalt drauĂen gegluckert wird, ertrĂ€nken einige Biertrinker ihre glimmenden Zigarettenstumpen in fast leere Flaschen und verschlieĂen sie dann mit dem BĂŒgel. Liebe Biertrinker: Bitte lasst diese Unsitte! Die Reinigungsanlage fĂŒr die Flaschen schafft es nicht immer, den extrem hartnĂ€ckigen Geruch, der sich an den mehrfach genutzten VerschlĂŒssen festsetzt, rĂŒckstandsfrei zu lösen. Und schon hat der nĂ€chste Biertrinker diesen wirklich ĂŒblen Gestank am Hals.
Das Reinheitsgebot ist also keinesfalls nur eine Sache der Brauer. Auch der Verbraucher kann seinen Beitrag leisten.